Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Produktion, Veröffentlichung und Vermarktung digitaler Medien

1. Filmaufträge (Dokumentarfilme-, Unternehmens-/ Imagefilme und multimediale Produktpräsentationen)

(1) Nach Auftragserteilung wird in Abstimmung mit dem Kunden, aus dem beim Kunden aufgezeichneten Material oder durch vom Kunden beigestelltes Medienmaterial (Film, Bild Ton, Schrift etc.), das Produkt nach der Konzeption des Unternehmens emilQ, Georg E. Weidner (im weiteren Verlauf emilQ genannt) gestaltet. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung verpflichtet. emilQ ist berechtigt zur Erfüllung seiner werkvertraglichen Leistungen dritte Personen oder Unternehmen zu beauftragen.

(2) Die Filme bestehen grundsätzlich aus Bild- und Tonmedien. Graphische Elemente und Überblendungen können mit der Produktion vereinbart werden. Aufteilung, Anordnung und Platzierung im Internet oder bei Ausstrahlung im TV erfolgen im Interesse eines optisch-ästhetischen Gesamterscheinungsbildes. emilQ wird berechtigte Belange des Kunden berücksichtigen und behält sich das Recht der eigenen namentlichen Nennung an geeigneter Stelle vor (Abspann o.ä.).

(3) Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller Rechte der gezeigten Gegenstände, Bilder, evtl. enthaltener Wort- und Bildmarken, sowie evtl. zu hörender Tonfolgen ist, und dass ihm die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt. Von evtl. Ersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

(4) Der Kunde erkennt an, dass der erteilte Auftrag nach einem von emilQ entwickelten Konzept ausgeführt wird. Das Drehbuch und ggfs. Storyboard ist ein von der Produktion/Regisseur erstelltes Ablaufkonzept. Alle Rechte an diesem Konzept und an aller weiteren für den Kunden entworfenen Werbung, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich emilQ zu. emilQ räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 II UrhG ein.

(5) Sollte aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Veröffentlichung (bei einem Werbeauftrag) in einem Medium nicht möglich sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbung in einem gleichwertigen Medium zu veröffentlichen.

2. Werbeauftrag

(1) Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung, zwischen dem Auftraggeber und emilQ© , Georg E. Weidner - im Folgenden emilQ genannt.

(2) Der vom Kunden erteilte Auftrag ist grundsätzlich bindend und, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht nach §§ 312, 355 BGB widerruflich. Bei einer Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Werklohns abzüglich der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen gemäß § 649 S. 2 BGB verpflichtet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde die Werbung nicht erscheinen lassen möchte oder wenn die Werbung mangels rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden bei der Produktion und Abstimmung nicht erstellt oder veröffentlicht werden kann.

(3) Für den Kundenauftrag/ Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste sowie die technischen Richtlinien, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Werbemittel

Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:

• aus einem Bild und/oder Text

• aus Tonfolgen

• aus Bewegtbildern (u. a. Banner/Button)

• Werbeeinblendungen in Filmen

• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), Textfeld in einem Newsletter.

Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3.1. Pflege der sozialen Medien (Social Media Ticket©)

Der Service eines Social Media Ticket© besteht aus der regelmäßigen Pflege der sozialen Medienpräsenzen unserer Kunden. Wurde nichts zusätzliches vereinbart bezieht sich die Pflege auf das regelmäßige Update der Facebook-Fanpage des Kunden. Der Umfang hängt von der gebuchten Produktvariante ab. Es werden i.a.R. 2 Posts/Woche in der Chronik der Facebook-Fanpage des Kunden (in seinem Namen bzw. im Namen der Facebook-Fanpage) veröffentlicht. Die Mindestvertragslaufzeit eines Social Media Ticket© beträgt 3 Monate ab Datum der Beauftragung. Wird das Social Media Ticket© nicht gekündigt, verlängert es sich stillschweigend um jeweils 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ablauf des jeweiligen 3-Monats-Intervalls.

4. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag nur durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung des vom Kunden zugesandten Auftrags oder online erfolgende Verbreitung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. emilQ ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (sog. Verbund- oder Kollektivwerbung) bedarf es einer zusätzlichen schriftlichen oder per Email geschlossenen Vereinbarung.

(4) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

5. Platzierung von Werbemitteln

(1) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für die Werbung geäußert, kommt der Vertrag durch die Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die Platzierung der Werbung/ Werbemittel/ Werbemedien wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet emilQ nach billigem Ermessen und unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

(2) Für die Platzierung von Werbung kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste, den technischen Richtlinien oder auf der entsprechenden Werbeplattform ausgewiesen sind.

6. Beigestellte Medien/ Produkte und Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere den technischen Richtlinien von emilQ bzw. der Vereinbarung entsprechende Medien rechtzeitig vor Produktionsbeginn anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm auf sein Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

(2) Die Pflicht von emilQ zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten von emilQ für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Ausgenommen davon sind Onlinewerbemittel wie Banner oder Werbetexte. Deren Änderung ist während derer gesamten Vertragslaufzeit kostenfrei.

7. Ablehnungsbefugnis

(1) emilQ behält sich vor, Aufträge jederzeit abzulehnen bzw. bei Werbeschaltungen zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für emilQ wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann emilQ ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

(3) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Werbemittelinhalte abgegeben, ist er verpflichtet, emilQ unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann emilQ schon aus diesem Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Werbemittel entstehenden Schaden verweigern.

8. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt emilQ im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird emilQ von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, emilQ nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt emilQ sämtliche, für die Nutzung der Werbung in aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

9. Gewährleistung

(1) emilQ leistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche wegen entsprechender Serverausfälle sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Films- und/ oder des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung bzw. ein einwandfreies Produkt, jedoch nur in dem Ausmaße, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel am Produkt nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

(4) Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. emilQ sorgt unverzüglich nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann dann nach seiner Wahl Zahlungsminderung, Nacharbeit am Produkt oder Veröffentlichung einer Ersatzschaltung höchstens in Höhe der Kosten der mangelhaften Werbung verlangen. Eine weitergehende Haftung von emilQ ist ausgeschlossen.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von emilQ, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Das gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) emilQ übernimmt keinerlei Haftung für die in den Medien enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Werbung. emilQ ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob durch die Werbung Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

11. Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarte Preis. Für Werbeaufträge gelten auch die jeweils gültigen Preislisten (jeweiliger Revisionsstand). Das Änderungsrecht bleibt emilQ jederzeit vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(2) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisvereinbarungen und Preislisten von emilQ zu halten.

(3) Die jeweils vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(4) Die im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Daten unverändert bleiben. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen vom Auftraggeber erstattet. Reisezeiten werden in Höhe von 50% des jeweiligen Tagessatzes berechnet.

(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(6) emilQ ist berechtigt, Leistungen Dritter, die sie auf eigenen Namen aber im Auftrag des Kunden bezieht, mit einem Leistungsaufschlag zu berechnen.

(7) Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung fällig, sofern sich aus der Rechnung/ Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(8) Bei Zahlungsverzug kann emilQ Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftragsgebers im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

(9) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist emilQ berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

(10) Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

(11) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie oder Gewährungsansprüchen oder sonstiger Bemängelung zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(12) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann emilQ unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10 % des vereinbarten Auftragspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(13) emilQ ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50% bei Vertragsannahme als Vorschuss auf die Kosten zu berechnen.

(14) Werden emilQ Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist emilQ berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.


12. Abnahme

(1) Die einzelnen Gewerke bzw. einzelnen Bestandteile eines Auftrages gelten als einwandfrei abgenommen und als erfüllt anerkannt, soweit der Auftraggeber dem nicht spätestens eine Woche nach Präsentation des Ergebnisses (Filmschnitt, Werbedesign etc.) schriftlich unter Nennung des Mangels und des Veränderungswunsches widerspricht.

13. Datenschutz

(1) Der Kundenauftrag/ Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Wir verweisen hierzu auch auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung.

(2) emilQ TV behält sich das Recht vor Kundenprojekte oder Teile davon zur Referenzgabe zu veröffentlichen.

14. Verschwiegenheitspflicht

(1) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranziehen, verpflichten sie sich zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus.

15. Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist München.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung, sofern der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht unbekannt ist, oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt.

16. Anwendbares Recht

(1) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

17. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine solche wirksame Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18. Schriftform

(1) Jedwede vertragliche Vereinbarung, Änderung oder Anpassung ist nur wirksam und rechtlich bindend, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. E-Mails erfüllen das Schriftformerfordernis nur, wenn ihr Erhalt bestätigt wurde.

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